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Vom Verwöhnen, Weinen

und Gefühlen

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Ein Auszug aus einem Vortrag zum Thema "Erziehung zum psychisch gesunden Menschen" von Dipl.-Psych. Stephan Mayer, Passau.

 

These: Ein Baby kann nicht verwöhnt werden.

Diese These richtet sich gegen die vielgehörte Warnung sogenannter erfahrenenr Großmütter: "Pass auf, du verziehst, verwöhnst dein Baby!"Nein, ein Baby kann nicht verwöhnt werden! Im Vergleich zu allen anderen Säugetieren ist der Mensch auch nach 9 Monaten im Mutterleib noch eine extreme Frühgeburt. Kein anderes Säugetier kommt so unfertig und hilflos zur Welt. Bei dieser begrenzten selbstständigen Lebensfähigkeit des menschlichen Neugeborenen müsste der Mensch eigentlich mindestens 1/2 Jahr länger im Mutterleib bleiben. Dort bekäme das Kind auch alle seine Bedürfnisse automatisch erfüllt. Ich meine, wir Eltern sollten unseren Kindern die ersten Lebensmonate nach Möglichkeit so gestalten, dass die Umstände der Zeit im Mutterleib ähnlich sind. Dazu gehört z.B. auch, das kleine Baby möglichst viel am Körper zu tragen, wie es ja viele Naturvölker, auch die Indianer, heute noch tun.

Möglicherweise werden solche Babies später sehr lebhafte, wache, fordernde und unbequeme Kinder, sicher auch manchmal für die Eltern nicht leicht zu habende Kinder. Ich denke, das sind psychisch gesunde Kinder.

 

These: Ein Kind - ob Junge oder Mädchen - hat ein Recht darauf, zu weinen, solange es will. Es will dabei getröstet und verstanden, aber nicht abgelenkt werden.

Dazu ein Beispiel: Ich hatte vor 4 Jahren öfter bei einem 3-jährigen Jungen Babysitter gemacht, wenn dessen alleinstehende Mutter abends etwas unternehmen musste. Der Junge kannte mich gut und mochte mich gern, ich ihn auch.

Es ist dann beim Babysitten immer wieder zu folgender Szene gekommen: Der Junge ist so um 11 Uhr (23:00) wieder aufgewacht und hat geweint und geschrieen. Ich bin hin und hab ihm erzählt: "Deine Mama ist noch nicht da, die ist beim Kindergartenabend. Ich bin doch da, du kennst mich doch." Der Junge hat weiter geweint und geschrieen. Ich hab seine Spielzeugautos hervorgeholt, mit Bällen jongliert, gesungen und vorgelesen, nichts hat genützt, der Junge hat geweint. Immer erst nach ca. einer halben Stunde hat er dann endlich aufgehört zu weinen, wir haben noch ein bißchen gespielt, und dann hat er sich wieder schlafen gelegt.

So, und jetzt kommt's: Irgendwann, als der Junge wieder weinend um 11 Uhr (23:00) aufgewacht ist, ist mir aufgefallen, was ich da immer wieder falsch gemacht habe, und ich habe ihm jetzt gesagt: "Ich verstehe, dass du weinst, des is ja auch wirklich traurig für dich, dass deine Mama nicht da ist." Der Junge darauf: "Nimmer traurig", hört auf zu weinen, dreht sich um und schläft weiter.

Ich hatte ihm gezeigt, dass ich sein Weinen als berechtigt annehme, hatte nicht mehr versucht, ihn abzulenken. Und so konnte der Junge mit dem Gefühl, verstanden worden zu sein (vielleicht auch mit dem Gefühl, in seinem Traurig-Sein nicht alleine zu sein), wieder beruhigt einschlafen.

Ein weiteres konkretes Beispiel zum Thema Weinen: Ein befreundeter Vater eines 6-jährigen Jungen hatte beobachtet, wie sich das Kind irgendwo fürchterlich weh getan hatte, den Schmerz verbiss und nicht weinte. Der Vater hat zum Sohn gesagt: "Du darfst fai weinen, des tut gut." Der Junge: "Ein Mann weint doch nicht." Der Vater, hellhörig, in Gedanken schon auf den Kindergarten schimpfend, der seinem Sohn wieder solchen Unsinn beigebracht haben könnte, fragte: "Wer sagt denn sowas, ein Mann weint doch nicht?" Der Sohn: "Niemand, aber du weinst doch auch nie."

 

These: Die Eltern sollen ihr Kind achten, Respekt vor seinen Rechten haben, seine Gefühle tolerieren und ernst nehmen.

So wie man auch Erwachsene behandelt und selber als Erwachsener behandelt werden will.

Hierher gehört meine Bitte - Sagen Sie Ihrem kleine Kind nie, wenn Sie es bestrafen wollen, "jetzt hab ich dich nicht mehr lieb". Die Liebe der Eltern ist für die Seele eines kleinen Kindes lebensnotwendig, und man würde es daher mit der Todesstrafe bedrohen, wenn man sagt "ich hab dich nimmer lieb". Wenn man versucht, sich in die Gefühle eines Kindes hineinzuversetzen, dann kann man spüren, dass diese Drohung für das Kind eine ähnliche Bedeutung hat, wie wenn man einem Erwachsenen die Todesstrafe ankündigen würde.

Eine weitere Erläuterung zu "Gefühle ernst nehmen": Wenn ein Kind z.B. bei einem Gewitter sagt "ich habe Angst", dann ist es nicht gut und auch nicht beruhigend für das Kind, wenn der Erwachsene sagt: "Brauchst doch keine Angst zu haben." Mit diesem Satz wird das Gefühl des Kindes nicht ernst genommen. Besser wäre z.B. zu sagen: "Ich verstehe, dass du Angst hast, wenn die Blitze so grell sind und der Donner so laut. Aber ich habe keine Angst, weil ich weiß, dass nichts passieren kann. Wir haben ja einen Blitzableiter auf dem Haus." Oder Sie können auch sagen: "Ich verstehe, dass du Angst hast. Eigentlich habe ich auch Angst, wenn der Donner so laut ist, aber ich weiß trotzdem, dass nichts passieren kann."

Ich will Ihnen die Wirkung dieses Prinzips vom "Gefühle ernst nehmen" an einem Beispiel aus dem Erwachsenenbereich verdeutlichen: Stellen Sie sich vor, Sie haben morgen Führerscheinprüfung und sagen zu einem Bekannten: "Mensch, ich hab solche Angst vor der Führerschienprüfung, ich bin jetzt schon ganz zittrig." Welche Antwort des Bekannten hilft Ihnen mehr? Wenn er sagt: "Stell dich doch nicht an, Du bestehst die Prüfung doch eh." oder wenn er sagt: "Mai, des versteh ich gut, dass du da Angst hast, des is mir vor meiner Führerscheinprüfung genauso gegangen, und dann hab ich's doch bestanden."

© Dipl.-Psych. Stephan Mayer, Passau
(Homepage des Autors)

 

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